Allgemeine Geschäftsbedingungen der AUTARK-SOLUTIONS Bodensee GmbH („AUTASOL“)
(AGB – Stand Mai 2024)
A. Allgemeine Bedingungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsverhältnisse zwischen der AUTARK-SOLUTIONS Bodensee GmbH, Rechenweg 18, 88046 Friedrichshafen (nachfolgend „AUTASOL“ oder „wir“) als Verwenderin und ihren Kunden (nachfolgend „Kunden“). Sämtliche Leistungen, die von AUTASOL für den Kunden erbracht werden, richten sich nach diesen AGB.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle durch den Kunden getätigten Bestellungen sowie sonstige Vertragsverhältnisse und sind jederzeit unter https://www.autasol.com/agb
abrufbar. Entgegenstehenden AGB des Kunden wird widersprochen.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Jede individuelle Vereinbarung benötigt zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief oder E-Mail) abzugeben. Der Kunde hat die gesetzlichen Formvorschriften zu beachten; bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden behält sich AUTASOL die Anforderung weiterer Nachweise ausdrücklich vor. Dies gilt auch für die Vorlage geeigneter Vollmachten.
2. Vertragstypen
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen AUTASOL und dem Kunden, insbesondere für:
a. Werkverträge über die Auslegung, Planung, Montage und Installation technischer Anlagen (insbesondere von Photovoltaikanlagen) nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen in Abschnitt B dieser AGB.
b. Kaufverträge über technische Anlagen (insbesondere Photovoltaikanlagen), Material und Ausrüstungen (insbesondere Photovoltaikmodule und Aufstell- bzw. Befestigungssysteme) sowie Zubehör nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen in Abschnitt C dieser AGB.
(2) Soweit ein Auftrag des Kunden Elemente beider in Ziffer 2.1 genannten Vertragstypen enthält (typengemischter Vertrag), gelten die in den Abschnitten B und C enthaltenen Regelungen vollumfänglich.
3. Angebot, Angebotsunterlagen, Auftragsannahme und -ausführung
(1) Ist der Kunde Verbraucher, besteht die Möglichkeit, an AUTASOL eine unverbindliche Anfrage per E-Mail oder Telefon zu stellen. AUTASOL prüft die Verfügbarkeit der Waren und die Kapazitäten freier Mitarbeiter, erstellt ein Angebot in Textform und leitet dieses in der Regel per E-Mail an den Kunden weiter. Der Kunde kann dieses Angebot durch einfache Bestätigung in Textform annehmen. AUTASOL behält sich jedoch vor, die vom Kunden erklärte Annahme durch Unterschrift auf dem Angebot und Rücksendung des Dokuments zu verlangen. Durch die erklärte Annahme kommt der Vertrag zustande.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, kann ein Vertrag zwischen ihm und AUTASOL ebenfalls per E-Mail, Telefon oder mündlich vor Ort zustande kommen. Abweichend zu Abs. 1 kommt ein Vertrag bereits dann zustande, wenn AUTASOL dem Kunden eine entsprechende Auftragsbestätigung („kaufmännisches Bestätigungsschreiben“) zusendet und der Kunde auf dieses Bestätigungsschreiben keine weiteren Erklärungen abgibt.
(3) AUTASOL behält sich vor, die Erstellung und Versendung von Angeboten und Bestätigungsschreiben von einer positiven Bonitätsprüfung abhängig zu machen.
(4) AUTASOL ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
(5) Jeder Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der AUTASOL durch Zulieferer.
(6) AUTASOL ist berechtigt, dem Kunden statt der vertraglich vereinbarten Waren qualitativ und preislich adäquate andere Waren zu liefern, wenn dies aufgrund von Lieferproblemen erforderlich ist (nur bei Gattungsschulden).
4. Preise, Zahlungen, Fälligkeit und Verzug
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Umsatzsteuer ist – sofern nicht anders ausgewiesen – nicht enthalten.
(2) Preise werden mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Zahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung möglich.
(4) Bei Vorkasse ist der Rechnungsbetrag binnen 10 Tagen zu zahlen. Erfolgt keine Zahlung, kann AUTASOL vom Vertrag zurücktreten.
(5) Verzugszinsen:
5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (mit Verbraucher)
9 Prozentpunkte bei Unternehmern
(6) Zurückbehaltungsrechte nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
(7) Bei Zahlungsverzug sind Rücktritt und Schadensersatz nach Fristsetzung möglich.
(8) Rücklastschriften kosten 3% des Rechnungsbetrags, mindestens 5 €.
(9) Bei Annahmeverzug durch den Kunden werden Lagerkosten in Höhe von 3 €/Tag berechnet.
5. Widerruf
Widerrufsbelehrung:
https://www.autasol.com/_files/ugd/cc0b41_3cc86e3e56d34e089904d3ccfc1669f5.pdf
6. Lieferung
Die reguläre Lieferzeit beträgt 12 Wochen, sofern nicht anders angegeben. Lieferung erfolgt nach vollständiger Zahlung, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Ausfälle von Zulieferern, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen etc. berechtigen zu angemessenen Fristverlängerungen. Bei Hindernissen, die länger als acht Wochen dauern, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
7. Transportschäden
Bei Verbrauchern liegt die Versendungsgefahr bei AUTASOL, bei Unternehmern geht sie mit Übergabe an den Transportdienstleister über. Offensichtliche Schäden sollen dokumentiert und reklamiert werden.
8. Haftung
AUTASOL schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten, Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden wird gehaftet.
9. Schutzrechte
AUTASOL behält Eigentums- und Urheberrechte an Zeichnungen und Unterlagen. Bei Schutzrechtsverletzungen wird AUTASOL nach Wahl eine Lösung herbeiführen oder die Vergütung erstatten.
10. Eigentumsvorbehalt
Ware bleibt Eigentum von AUTASOL bis zur vollständigen Bezahlung. Verarbeitung erfolgt im Namen von AUTASOL. Weiterverkäufe führen zu Forderungsabtretungen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und können an Installationspartner weitergegeben werden.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von AUTASOL. Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt.
13. Streitbeilegung / Schlichtung
Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr
AUTASOL nimmt nicht an Schlichtungsverfahren teil.
B. Besondere Bedingungen für die Auslegung, Planung, Montage und Installation technischer Anlagen
1. Inhalt der Montageverpflichtung, Einspeisevertrag
AUTASOL montiert Anlagen betriebsfertig nach technischen Vorschriften. Der Kunde ist für den Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber verantwortlich.
2. Besondere Liefervoraussetzungen; Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt sicher:
– ungehinderter Montagebeginn
– statische Eignung des Gebäudes
– Zugang zum Montageort
– Bereitstellung geeigneter Lagerflächen
– Beschaffung notwendiger Genehmigungen
– Bereitstellung/Prüfung von Gerüsten (sofern nicht im Angebot enthalten)
– rechtzeitige Behebung baulicher oder sicherheitsrelevanter Hindernisse
Kosten aus Verzögerungen gehen zulasten des Kunden.
3. Termine
Installationstermine werden abgestimmt. Verbindliche Termine sind schriftlich festzulegen.
4. Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach vertragsgerechter Fertigstellung oder spätestens mit Inbetriebnahme. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen zu rügen.
5. Gewährleistung
AUTASOL haftet nicht für Ertragsprognosen. Herstellergarantien gelten unabhängig von gesetzlicher Gewährleistung.
Kunden müssen Mängel konkret anzeigen und ermöglichen, dass AUTASOL diese beseitigen kann.
Unternehmer:
– 3 Jahre Gewährleistung bei Bauwerken
– keine Gewährleistung bei selbst verursachten Schäden oder Änderungen an der Anlage
6. Besondere Zahlungsbedingungen
Vorkasse für Module, Wechselrichter und Material. Abschlagszahlungen bis zu 90 % möglich. Restzahlung vor Inbetriebnahme.
C. Besondere Bedingungen für Kaufverträge
1. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte:
– Verbraucher: 2 Jahre
– Unternehmer: 1 Jahr (außer Baumaterialien: 3 Jahre)
– gebrauchte Güter bei Verbrauchern: 1 Jahr
Beweislastumkehr endet nach 1 Jahr.
Kosten für Ausbau/Einbau sind von AUTASOL zu tragen, sofern der Mangel nicht vorher erkennbar war.
Ausschluss von Ansprüchen bei unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Lagerung, falscher Bedienung oder selbständiger Reparatur.
Herstellergarantien sind separat vom Hersteller zu prüfen.
Geringe Schönheitsfehler stellen keinen Sachmangel dar.